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06.03.2020 Transport von Waffen und Munition
Am 1. Januar 2020 ist eine neue Ordnungsbussen- verordnung in Kraft getreten. Im Folgenden gehen wir auf deren Auswirkung für Schützinnen und Schützen ein. Vorab: An der Regelung zum Transport von Waffe und Munition an sich hat sich nichts geändert. Neu ist: Wer seine Feuerwaffe transportiert, ohne sie von der Munition zu trennen, riskiert eine Busse von 300 Franken.

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