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16.03.2020 Trainings und Schiesssportanlässe ab sofort bis zum 19.4.2020 verboten
Der Schweizer Schiesssportverband möchte Sie gerne über die Beschlüsse des Bundesrats und die Konsequenzen für den Schweizer Schiesssport informieren. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es sich um den Wissensstand vom 16. März 2020 (18 Uhr) handelt. Angesichts der sich innert kürzester Zeit dramatisch ändernden Situation können diese Weisungen kurzfristig angepasst werden.

TRAININGS IN DEN SCHIESSSPORTVEREINEN: AB SOFORT VERBOTEN

Gemäss der neuen Verordnung des Bundesrats sind Trainings in den Schiesssportvereinen ab sofort bis mindestens 19. April verboten. Sämtliche Freizeit- und Sportanlagen sind auf Weisung des Bundesrats vom 16. März, Mitternacht, bis am 19. April zu schliessen. Davon betroffen sind auch sämtliche Schiesssportanlagen. Ebenso dürfen die Schützenstuben (Restaurationsbetriebe) bis am 19. April nicht mehr geöffnet werden.

Das bedeutet, dass sämtliche Wettkämpfe des SSV bis am 19. April ausgesetzt sind. Welche Konsequenzen dies für die einzelnen Wettkämpfe hat, d.h. ob sie abgesagt werden, ob sie verschoben werden, ob der Modus geändert wird etc., wird die Abteilung Breitensport des SSV in den nächsten Tagen analysieren und von Fall zu Fall entscheiden. Der SSV-Vorstand bittet die Schützinnen und Schützen um etwas Geduld. Diese Analyse wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

SCHIESSSPORTANLÄSSE: AB SOFORT VERBOTEN

Was für die Trainings gilt, hat auch Gültigkeit für alle Schiesssportanlässe/Wettkämpfe der Vereine und der Mitgliedverbände: Diese sind bis am 19. April verboten. Sämtliche Anlässe sind unabhängig von der Anzahl Teilnehmer abzusagen.

Weitere Informationen findest Du
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Corina Zogg